Seit diesem Jahr (2023) sind Kindergruppenbetreuer:innen verpflichtet, Schulungen im Bereich Kinderschutz zu absolvieren. Alle drei Jahre müssen mindestens 4 Unterrichtseinheiten zu den Themen Kinderschutz und Kinderrechte absolviert werden (gemäß §4.3a der WTBVO). Jeder Träger muss zumindest eine/n Kinderschutzbeauftragte/n ernennen. Diese sind im ersten Jahr dazu verpflichtet, eine Fortbildung von 10 Unterrichtseinheiten zu Kinderschutz und Kinderrechten zu absolvieren, gefolgt von jährlichen Schulungen von jeweils 4 Unterrichtseinheiten (gemäß §1c der WTBG).

Wir widmen uns an diesem Tag dem Gewalt- und Kinderschutz. Ausgehend vom Konzept des Dachverbandes wollen wir Schwerpunkte erkunden und ergänzen, aber auch die konkrete Umsetzung im Planspiel üben.

Folgende Vertiefungen haben wir geplant:

  • Gewalt durch Sprache
  • Gewalt durch non-verbale Ausdrucksformen
  • Grenzüberschreitungen
  • Missbrauch
  • Mobbing

Im ersten Teil werden wir uns mit den Grundlagen des Kinderschutzes und euren Kinderschutzkonzepten sowie mit dem Umgang mit Verletzungen des Kinderschutzes auseinandersetzen. Am Nachmittag (Seminar für Kinderschutzbeauftragte) werden wir uns vertiefend mit ausgewählten Schwerpunkten beschäftigen. Wenn Du Ideen zu Schwerpunkten im Seminar hast, sag uns bitte Bescheid – wir werden diese Inhalte dann gerne mit in das Seminar nehmen.

  • Samstag, 09.12.2023 9-13: Hofmühlgasse 2
  • Samstag, 09.12.2023 14-19: Hofmühlgasse 2
  • Kurskosten: 190€
  • Ermäßigter Preis für Dachverbandsgruppen: 160€